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FG Saarland 30.05.2007 1 K 1023/05, NWB 32/2007 S. 249

Einkommensteuer | Zuordnung von Aufwendungen beim Arbeitszimmer

Das Arbeitszimmer ist der Tätigkeitsmittelpunkt eines Key Account Managers. Bei einer Aufteilungsschätzung der nicht konkret zuzuordnenden Kosten nach dem Flächenvergleichsschlüssel sind die Wohnflächen (ohne Zubehörräume, z. B. Keller und Garage, und ohne Gemeinschaftsflächen, z. B. Flure, Dielen) der Fläche des Arbeitszimmers gegenüber zu stellen. Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Schätzung nach dem Flächenverhältnis nicht danach differenziert, ob bestimmte Flächen aufwendiger gestaltet sind. Dementsprechend ist auch nicht zu prüfen, in welchem Umfang, welche Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser u. Ä.) für welchen Teil des Hauses anfallen ().