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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1023/05 EFG 2007 S. 1421 Nr. 18

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers

Aufwendungen für Karten für ein Fußball-Bundesligaspiel

Leitsatz

1. Das häusliche Arbeitszimmer eines für Fachhandelspartner tätigen Key Account Managers mit reiner Beraterfunktion, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bildet – auch bei längerer Außendiensttätigkeit – den qualitativen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG greift hier nicht ein.

2. Die Frage des Mittelpunkts der Berufstätigkeit kann in gewissem Maße typisierend zu prüfen sein, wenn es für bestimmte Berufsgruppen plausibel erscheint, dass deren Tätigkeit im Außendienst notwendigerweise von hochwertigen Vor- und Nachbereitungen im Arbeitszimmer begleitet wird. Dies ist für die anspruchsvolle Tätigkeit eines Key Account Managers der Fall.

3. Soweit nicht bestimmte Aufwendungen dem Arbeitszimmer oder einem anderen Teil des Hauses konkret zugeordnet werden können, sind die entsprechenden Kostenanteile zu schätzen. Diese Schätzung kann sich am Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der nach §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung ermittelten Wohnfläche orientieren. Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Schätzung nach dem Flächenverhältnis nicht danach differenziert, ob bestimmte Flächen aufwendiger gestaltet sind. Es ist auch nicht danach zu differenzieren, in welchem Umfang welche Betriebskosten für welchen Bereich des Hauses anfallen.

4. Der Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels ist ein typisch privater Vorgang. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Karten zu einem solchen Fußballspiel für Kunden des Arbeitgebers, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, sind bei fehlendem Nachweis eines beruflichen Zusammenhangs nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1421 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2007 S. 2723
HAAAC-51899

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