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NWB Nr. 28 vom Seite 2351

DStV kritisiert geplante Änderung des § 42 AO

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e. V.) kritisiert die im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 geplante Änderung des § 42 AO. Der Referentenentwurf sehe vor, § 42 AO, der ursprünglich – ausweislich seiner bisherigen Überschrift – gegen den „Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten” gerichtet war, grundlegend zu ändern und damit radikal zu verschärfen. Künftig richte sich § 42 AO gegen „Steuergestaltungen” (so die neue Überschrift) schlechthin. Dem könne der Steuerpflichtige nur entgehen, wenn er für eine zu einem Steuervorteil führende rechtliche Gestaltung „beachtliche außersteuerliche Gründe nachweist”. Ansonsten solle er so besteuert werden, wie der Gesetzgeber dies bei seiner Regelung vorausgesetzt habe. Dies sei jedoch, so der DStV, regelmäßig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

Auch die Begründung der geplanten Gesetzesänderung, der Gesetzgeber könne „bei der Schaffung einer Norm nicht alle theoretisch denkbaren Gestaltungen zur Verfolgung der Ziele berücksichtigen”, ist nach Auffassung des DStV ein Eigentor, da die Neufassung des § 42 AO nur dann wirklich anwendbar wäre, wenn der Gesetzgeber mit jeder Steuernorm in hellseherischer...