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BGH 01.03.2007 IX ZR 261/03, NWB 28/2007 S. 222

Berufsrecht | Grenzen der Aufklärungspflicht

Der Rechtsanwalt muss seinem Mandanten nicht eine vollständige rechtliche Analyse, sondern nur die Hinweise liefern, die in der aktuellen Situation die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln und ihm „Weichenstellungen” ermöglichen. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat er darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen. Eine eingeschränkte Belehrung kann ausreichen, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem Aufwand, der außer Verhältnis zum Streitgegenstand steht. Im Haftungsprozess darf sich der Anwalt nicht damit begnügen, eine Pflichtverletzung zu bestreiten oder ganz allgemein zu behaupten, er habe den Mandanten ausreichend unterrichtet. Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im ...