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Straßenverkehrsrecht | Während der Sperrzeit erworbener Auslandsführerschein
Erwirbt eine Person während der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (in Deutschland), eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat und nutzt ihn nach Ablauf der Sperrfrist im Inland, macht sie sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn der Auslandsführerschein noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Nach Ansicht des 4 St RR 222/06) ist dabei unerheblich, ob die Fahrerlaubnis im EU-Ausland nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen. – Anmerkung: Das ) hatte kürzlich einen solchen Fall des Führerschein-Tourismus noch als missbräuchlich entschieden. Die Verwaltungs...