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Mietrecht | Nebenkosten bei Umstellung der Wärmeversorgung
Stellt der Vermieter während eines laufenden Mietverhältnisses die Wärmeversorgung von der eigenen Heizungsanlage auf „Wärmecontracting” um – mit der Folge höherer Kosten –, muss er sich insoweit mit dem Mieter einigen. Scheitert eine Einigung, kann der Vermieter die Mehrkosten nicht auf den Mieter umlegen. Eine auf der Grundlage der neuen Versorgungsart erstellte Heizkostenabrechnung ist nicht ordnungsgemäß ().