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Einkommensteuer | Anwendung des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG
Das NWB UAAAC-47820 zu dem , Rewe Zentralfinanz NWB BAAAC-41714 (vgl. NWB EN-Nr. 368/2007) wie folgt Stellung genommen: § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG ist auf negative Einkünfte mit Bezug auf die Mitgliedstaaten der EU oder des EWR (Mitgliedstaaten der EU und Island, Norwegen, Liechtenstein) nicht weiter anzuwenden, hiervon jedoch ausgenommen Liechtenstein, da es keine Amtshilfe leistet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Teilwertabschreibung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Gebiets der EU und des EWR liegen.