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Gutachtenkosten als Anschaffungskosten von GmbH-Geschäftsanteilen
Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, sind keine Werbungskosten, sondern Anschaffungsnebenkosten, wenn sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (Anschluss an Senatsurteil vom – VIII R 4/02, BStBl II S. 597 = Kurzinfo StuB 2004 S. 566; Bezug: § 255 HGB; § 9 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Auch im Bereich der Überschusseinkünfte gilt der Anschaffungskostenbegriff des § 255 HGB. Danach zählen zu den Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand zu erwerben. Dazu gehören auch die Nebenkosten des Erwerbs, da ...