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Körperschaftsteuer | Unterlassene Verzinsung des Anspruchs auf Verlustübernahme nach § 302 AktG
Zu der Frage, ob eine unterlassene oder unzutreffende Verzinsung eines Verlustausgleichsanspruchs schädliche Folgen für die steuerliche Anerkennung der Organschaft hat, gilt nach bundeseinheitlich abgestimmter Rechtsauffassung Folgendes:
Bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags entsteht mit Ablauf des Bilanzstichtags ein Anspruch der Organgesellschaft auf Verlustübernahme, der sofort fällig ist. Die Pflicht zur Verzinsung dieses Verlustausgleichsanspruchs ergibt sich aus §§ 352, 353 HGB. Auf den Anspruch auf Verzinsung kann ? entsprechend dem Schutzgedanken des § 302 Abs. 3 AktG ? grundsätzlich nicht im Vorhinein durch die Organgesellschaft (bzw. vertraglich zwischen ihr und dem Organträger) verzichtet werden.
Die unterlassene oder unzutreffende Verzinsung eines Verlu...