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Verschleierte Sacheinlage im Konzern
Der BGH stellt mit seinem Urteil vom 12.2.2007 – II ZR 272/05 (ZIP 2007 S. 528) klar, dass eine verschleierte Sacheinlage nicht schon dann vorliegt, wenn die von der Konzerngesellschaft auf das erhöhte Kapital ihrer Tochter-GmbH geleistete Bareinlage absprachegemäß zum Erwerb des Unternehmens einer Schwestergesellschaft verwendet wird, an welcher die Inferentin weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt ist.
Praxishinweise: (1) Der Tatbestand und die Rechtsfolgen der verschleierten (oder verdeckten) Sacheinlage wurden von der Rechtsprechung nicht zuletzt mit dem Ziel rechtsfortbildend entwickelt, die Umgehung der gesetzlichen Sachgründungsvorschriften zu sanktionieren. Denn grundsätzlich sind die Einlageverpflichtungen des GmbH-Gesellschafters bei Gründung oder Kapita...