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OVG Münster 09.11.2006 8 A 1679/04, NWB 25/2007 S. 194

Handelsrecht | Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Das OVG Münster stellt in seinem Urteil v. - 8 A 1679/04 (GewArch 2007 S. 113) klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW v. (GV NRW S. 806) grundsätzlich auf die Industrie- und Handelskammern Anwendung findet, ohne dass hierdurch gegen die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes oder die (ohnehin nicht die Außenbeziehungen betreffende) Satzungsautonomie der IHK verstoßen werde. Ein sich daraus ergebender Zugangsanspruch stehe auch einer antragstellenden natürlichen Person zu, selbst wenn diese eine organschaftliche Stellung als Mitglied der Vollversammlung der IHK innehabe. Mangels vorhandener Ausschlussgründe, namentlich des § 7 IFG NRW, hat deshalb der Senat den Zugang zu einer Satzungsniederschrift der Vollversammlung (zur Gewichtung der Kriterien für die Einteilung von Wahlgruppen) unter Wiedergabe der Namen der t...