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FG Saarland 08.11.2006 1 K 336/03, NWB 25/2007 S. 189

Einkommensteuer | AfA-Tabellen und Nutzungsdauer von Gebäuden

Ist ein Gebäudetyp (z. B. Halle in Massivbauweise) in der AfA-Tabelle mit einer bestimmten Nutzungsdauer (z. B. 25 Jahre) aufgeführt, kann der Steuerpflichtige diese seiner Einkunftsermittlung zugrunde legen, ohne dem Finanzamt weitere Erläuterungen abgeben zu müssen. Es spielt keine Rolle, ob das Gebäude im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten wird. Maßgeblich ist die Art der Nutzung ( NWB XAAAC-39155).