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IWB 11/2007 S. 1165

Irland | Personalgestellung

Die Personalgestellung von einem nicht in Irland ansässigen Unternehmen an ein in Irland ansässiges Unternehmen oder an eine in Irland gelegene Betriebsstätte stellt eine Katalogleistung dar und gilt als in Irland erbracht. Das Entgelt hierfür unterliegt grundsätzlich in vollem Umfang im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens der irischen Umsatzsteuer von 21 %. Seit gibt es hierfür eine Ausnahmeregelung, die insbesondere für die irischen Leistungsempfänger von Interesse ist, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind und für die empfangene Personalgestellung effektiv mit Umsatzsteuer belastet werden. Nach dieser Regelung soll die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Personalgestellung um die Gehaltszahlungen der überlassenen Arbeitnehmer gekürzt werden, sofern folg...