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IWB 11/2007 S. 1164

Belgien | elektronische Übermittlung von Umsatzsteuererklärungen

Der belgische Gesetzgeber hat ein Gesetz veröffentlicht, nach dem Umsatzsteuererklärungen zukünftig elektronisch zu übermitteln sind. Dabei sind Unternehmer nach folgendem Zeitplan verpflichtet, die Erklärungen elektronisch abzugeben: Ab : Alle Steuerpflichtigen mit einem Nettojahresumsatz in Belgien von mehr als 50 Mio €; ab : Alle Steuerpflichtigen, die die Umsatzsteuererklärungen monatlich abzugeben haben und alle Steuerpflichtigen, die Umsätze mit Mineralöl, Mobiltelefonen, Computern und Zubehör und Kraftfahrzeugen tätigen, sofern deren Nettojahresumsatz in Belgien mehr als 200.000 € beträgt; ab : Alle Steuerpflichtigen, die vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen in Belgien abgeben. Außerdem wurden die Regelungen zur Ortsbestimmung von Grundstücksmaklern geänd...