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Europäische Kommission unterbreitet Fortschrittsbericht über die vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf ihren für 2008 geplanten Vorschlag zur GKKB
Die EU-Kommission hat nunmehr eine zweite Mitteilung über die Fortschritte in Richtung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt (KOM(2007) 223 endg.). In dieser Mitteilung werden die bis heute erzielten Fortschritte auf dem im Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2004 aufgezeigten Weg zu einer GKKB zusammengefasst. Die Mitteilung konzentriert sich auf die 2006 erfolgten Arbeiten und hebt einige besonders erwähnenswerte Fragestellungen hervor.
In ihren Schlussfolgerungen betont die Kommission den erheblichen Personaleinsatz, den die Arbeiten verlangen und zwar sowohl auf Seiten der Kommission als auch bei den Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
Sowohl bei kleinen und mittleren Unternehmen, für die die Befolgungskosten von besonderer Bedeutung sind, als auch bei multinationalen Unternehmen besteht nach wie vor der Bedarf für eine GKKB. Die Kommission sieht sich nach wie vor in der Pflicht, 2008 einen Legislativvorschlag vorzulegen.
Die Kommission wird auf fachlicher Ebene weiterhin mit der Arbeitsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten und externen Sachverständigen ...