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BBEV Nr. 5 vom Seite 137

Startschuss für REITs in Deutschland

Rechtliche Bewertung der Änderungen des Gesetzentwurfs

von Max Boettcher, München

Der lange umstrittenen Einführung von börsennotierten Immobiliengesellschaften (REITs) in Deutschland steht nichts mehr im Wege. Der Finanzausschuss des Bundestags hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-G) in geänderter Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf wurde sodann am vom Bundestag beschlossen und am vom Bundesrat verabschiedet (BR-Drucks. 191/07). Somit kann das Gesetz rückwirkend zum in Kraft treten. Die auf dem Gesetzentwurf v. basierenden Grundsätze der REIT-AG sowie die Voraussetzungen für ihre steuerliche Privilegierung wurden bereits im Beitrag von Paukstadt (BBV 12/2006 S. 374 NWB UAAAC-30871) behandelt. Im Fokus des folgenden Beitrags stehen daher die Änderungen, die sich zum Gesetzentwurf v. ergeben haben.

I. Änderungen zum Gesetzentwurf

1. Bestandswohnimmobilien (§ 1 Abs. 1 Nr. 1a REIT-G)

Die bisherige Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien aus dem Anwendungsbereich des REIT-G wird auf im Inland belegene Bestandsmietwohnimmobilien begrenzt. Deutsche REITs können so nicht v...