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Einkommensteuer | Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Der BFH hat im Urteil v. - IX R 21/04 NWB MAAAB-82057 die Auffassung vertreten, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift nicht vor. Nach dem NWB CAAAC-38754 sind die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Bei der Verlustverrechnung findet weiterhin Rn. 42 des (BStBl 2000 I S. 1383) Anwendung.