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Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach den Änderungen durch das SEStEG
Was ist im Hinblick auf verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge und nicht ausgeglichene negative Einkünfte zu beachten?
Wie sind selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz zum Übertragungsstichtag zu bewerten?
Welche wesentlichen Auswirkungen hat das SEStEG auf die steuerliche Behandlung der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft?
Die Neufassung des UmwStG durch das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)” vom hat auch Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft und bringt z. T. in diesem Bereich gravierende Änderungen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Neuregelungen dar, deren erstmalige Anwendung für alle Umwandlungen vorgesehen ist, bei denen die Anmeldung in ein öffentliches Register nach dem (Tag der Verkündung des SEStEG im BGBl) erfolgt.
I. Steuerliche Behandlung der Umwandlung
1. Grundlagen
Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Persone...