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Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG
Das BMF hat mit seinem aktuellen Schreiben vom sein Schreiben vom der nach seiner Auffassung ab 2004 maßgebenden Rechtslage angepasst.
Beide Schreiben stehen in einem wesentlichen Punkt, der Berücksichtigung von Verlusten aus nicht begünstigten Einkünften bei der Ermittlung der begünstigten Einkünfte, im Widerspruch zu dem inzwischen bekannt gewordenen .
Danach ist eine Überprüfung der noch änderbaren ESt-Bescheide erforderlich, in denen bei einem grundsätzlich bestehenden Anspruch auf die Steuerermäßigung nach § 35 EStG Verluste aus nicht begünstigten Einkünften zu berücksichtigen waren.
Mit dem nunmehr vorliegenden wurden die Aussagen im zur Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 an die aus der Sicht der Finanzverwaltung gegenwärtig maßgebende Rechtslage angepasst. Inzwischen ist das bekannt geworden, das zumindest teilweise im Widerspruch zu den Ausführungen in Tz. 12 ff. des steht. Nac...