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NWB Nr. 8 vom Seite 591

Bundestag beschließt Gesundheitsreform

Der Bundestag hat am das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-WSG) beschlossen. Das Gesetz muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden – voraussichtlich am . Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats kann die Reform am in Kraft treten. Zum Teil werden die Regelungen allerdings erst später wirksam, wie etwa die Einführung des Gesundheitsfonds und die meisten Regelungen zur privaten Krankenversicherung, die erst ab 2009 gelten sollen.