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NWB Nr. 8 vom Seite 591

Energiesteuerbefreiung für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat am die Energiesteuerbefreiungen nach § 51 EnergieStG und § 9a StromStG für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren gebilligt. Die Kommission hat festgestellt, dass diese Steuerbefreiungen im Einklang mit der EU-Energiesteuerrichtlinie stehen und es sich dabei um keine staatliche Beihilfe handelt. Die betroffenen Unternehmen erhalten damit langfristige Planungssicherheit, denn diese Steuerbefreiung ist unbefristet. Bedeutung haben die Steuerbefreiungen insbesondere angesichts der im internationalen Vergleich zu hohen Energiepreise und im Hinblick auf den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze für energieintensive Industrien.