Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teilwert
Teilwert ist ein steuerrechtlicher Wertmaßstab. Es ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Neben den → und den → ist der Teilwert der dritte Bewertungsmaßstab für die Wirtschaftsgüter.
I. Bedeutung
Mit dem Teilwert werden angesetzt:
Anlagegegenstände bei der Teilwertabschreibung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (→ ),
Umlaufgegenstände bei der Teilwertabschreibung, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG (→ ),
Verbindlichkeiten bei der Teilwertzuschreibung, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG (→ ),
Entnahmen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (→ ),
Einlagen, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG (→ ),
die einzelnen Wirtschaftsgüter bei der Eröffnung eines Betriebs, § 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG,
die einzelnen Wirtschaftsgüter bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs, aber höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Bei Umwandlungsvorgängen kann der Teilwert angesetzt werden und löst dann die Realisierung der stillen Reserven aus. Folgende Vorgänge kommen infrage:
Vermöge...