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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. T Seite 1

Teilwert

Teilwert ist ein steuerrechtlicher Wertmaßstab. Es ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Neben den → und den → ist der Teilwert der dritte Bewertungsmaßstab für die Wirtschaftsgüter.

I. Bedeutung

Mit dem Teilwert werden angesetzt:

Bei Umwandlungsvorgängen kann der Teilwert angesetzt werden und löst dann die Realisierung der stillen Reserven aus. Folgende Vorgänge kommen infrage:

  • Vermöge...