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Herstellungskosten
I. Handelsbilanz
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aufwendungen, die nicht diesen Tatbestand erfüllen, sind nicht aktivierungsfähig und damit sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen (Ellrott/Brendt, in: Beck´scher Bilanz-Kommentar, § 255 HGB, Rz. 375).
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| 
				Herstellungskosten sind Aufwendungen, die
				entstehen  | |
| durch  | für  | 
| • den Verbrauch von Gütern
				und | • die Herstellung eines
				Vermögensgegenstands,  | 
| • die Inanspruchnahme von
				Diensten. | • seine Erweiterung oder  | 
| • für eine
				über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche
				Verbesserung. | |
| Herstellungsmittel | Herstellungsergebnis | 
1. Herstellungsmittel
Der Verbrauch von Gütern geschieht durch
- Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei der Herstellung und 
- Abschreibung der bei der Herstellung eingesetzten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und der Fertigungsgebäude, in denen die Maschinen stehen. 
Die Inanspruchnahme von Diensten bedeutet die ...