Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Herstellungskosten
I. Handelsbilanz
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aufwendungen, die nicht diesen Tatbestand erfüllen, sind nicht aktivierungsfähig und damit sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen (Ellrott/Brendt, in: Beck´scher Bilanz-Kommentar, § 255 HGB, Rz. 375).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Herstellungskosten sind Aufwendungen, die
entstehen | |
durch | für |
• den Verbrauch von Gütern
und | • die Herstellung eines
Vermögensgegenstands, |
• die Inanspruchnahme von
Diensten. | • seine Erweiterung oder |
• für eine
über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche
Verbesserung. | |
Herstellungsmittel | Herstellungsergebnis |
1. Herstellungsmittel
Der Verbrauch von Gütern geschieht durch
Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei der Herstellung und
Abschreibung der bei der Herstellung eingesetzten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und der Fertigungsgebäude, in denen die Maschinen stehen.
Die Inanspruchnahme von Diensten bedeutet die ...