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BFH 13.09.2006 VII B 328/05, NWB 5/2007 S. 44

Steuerberatung | Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft

Die Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gesellschaft nachträglich fortfallen und die Gesellschaft auch nicht innerhalb einer ihr gesetzten angemessenen Frist gesetzmäßige, d. h. die für die Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft vorausgesetzten Zustände herstellt (§ 55 Abs. 2 StBerG). Die Steuerberaterkammer ist nicht verpflichtet, nach fruchtlosem Fristablauf weniger einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa die Erteilung von Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Anerkennungsbescheid. Im Streitfall war die Anerkennung widerrufen worden, weil der Geschäftsführer, der in einer 50 km entfernten Gemeinde wohnte, in den Geschäftsräumen nicht ständig erreichbar war (