Die Widmung eines Wirtschaftsgutes zu gewillkürtem Betriebsvermögen setzt die objektive Eignung voraus, den Betrieb zu fördern
und ihm zu dienen. Die Eignung zur Förderung eines Gewerbebetriebes kann bei einem zu fremden Wohnzwecken vermieteten Grundstück
grundsätzlich vorliegen. Sie fehlt jedoch, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert ist und die Fremdkapitalzinsen
höher sind als die Mieterträge. Dass das Grundstück in Zukunft einmal gewinnbringend sein wird, kann einen betrieblichen Förderungszusammenhang
nicht begründen; maßgebend sind die Umstände im Zeitpunkt der Einlage.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2006 S. 2718 Nr. 50 DB 2007 S. 10 Nr. 27 SJ 2007 S. 30 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2007 S. 74 TAAAC-05530
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