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NWB Nr. 4 vom Seite 229

Anschaffungskosten, Werbungskosten und Betriebsausgaben bei Venture Capital- und Private Equity Fonds

Venture Capital- und Private Equity Fonds erwerben Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen (Portfolio-Gesellschaften). Nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren sollen die Anteile an den Gesellschaften veräußert werden. Die Fonds sind in der Regel vermögensverwaltend tätig. Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei den o. g. Gesellschaften vgl. (BStBl 2004 I S. 40), NWB IAAAB-68573 sowie Keisinger, NWB F. 3 S. 12849. In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, in denen vermögensverwaltende Venture Capital- und Private Equity Fonds einen großen Teil ihrer Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Hierzu vertritt die folgende Auffassung:

1. Anschaffungskosten

Auch für Venture Capital- und Private Equity Fonds gelten die Regelungen des sog. Fondserlasses (, BStBl 2003 I S. 546, Rn. 31, 33, 38). Danach ist ein geschlossener Fonds immer dann als Erwerber anzusehen, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk ...