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Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines zukünftigen Beratungsstellen- leiters
Vor der Eintragung der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Beratungsstellen darf die Behörde zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des künftigen Beratungsstellenleiters die Vorlage einer Auskunft des Wohnsitzfinanzamtes über dessen steuerliches Verhalten verlangen; § 4b Abs. 2 LStHVDV enthält keine ab-schließende Aufzählung der Eintragungsunterlagen (Bezug: § 10 Abs. 2, § 23 Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5, 6 StBerG; § 4a, § 4b LStHDV; § 92 Satz 1 AO 1977).
Praxishinweise: Die Verwaltung hat bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen für eine Beratungsstelle auch die persönliche Zuverlässigkeit des entsprechenden Beratungsstellenleiters zu prüfen. Diese Prüfung rechtfertigt auch die Anforderung einer „Bescheinigung in Steuersachen” und bed...