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NWB Nr. 2 vom Seite 79

Aufgabenausweitung des Steuerlichen Info-Centers

Das Steuerliche Info-Center (SIC) des Bundeszentralamts für Steuern bearbeitet seit August 2006 in einem „First-Level-Support” zentral allgemeine Anfragen aus den Bereichen der Abzugsteuer- und Kapitalertragsteuerentlastung, der Zinsrichtlinie und der Identifikationsnummer. Dies betrifft insbesondere Anfragen zu Zuständigkeiten, Antrags- bzw. Verwaltungsverfahren und Gesetzesgrundlagen. Einen entsprechenden allgemeinen Support bietet das SIC seit dem auch für den Auskunftsbereich der Umsatzsteuer-Vergütung durch das Bundeszentralamt für Steuern.

Das SIC ist telefonisch (+49 0228 406 1200), per Fax (+49 0228 406 3200) oder über seine Web-Präsenz www.steuerliches-info-center.de erreichbar. Telefonische Anfragen werden während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr beantwortet.

Ein Leistungsangebot als zentrale Anlaufstelle für ausländische Investoren ist für Frühjahr 2007 in Vorbereitung. Als wichtige Zentralfunktion umfasst dies auch die Erteilung verbindlicher Auskünfte an ausländische Antragsteller, für die kein inländisches Finanzamt zuständig ist.