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Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen
Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben zurzeit, wie die Besteuerung von Kapitalerträgen im Zuge der Unternehmensteuerreform ausgestaltet werden soll. Wie aus ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/3748) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, werde dabei auch geprüft, wie den Kirchen ein Kirchensteueraufkommen bei Kapitalerträgen, die einer Abgeltungssteuer unterliegen, erhalten werden kann.