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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 76/06

Gesetze: BGB § 709, BGB § 714, BGB § 730

Klage einer GbR gegen Umsatzsteuer- und Gewerbesteuermessbescheid

Leitsatz

Richten sich ein Umsatzsteuerbescheid oder ein Gewerbesteuermessbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin, so ist grundsätzlich auch nur diese -und nicht ein Gesellschafter- einspruchsbefugt. Diesem Grundsatz entsprechend muss ein Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB auch nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses. Für eine Klage gilt Entsprechendes.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAC-33503

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