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USt direkt digital Nr. 2 vom Seite 9

Einspruchserhebung im Namen der GbR trotz bestrittener Existenz

Dr. Christian Sterzinger

Richtet sich ein Umsatzsteuerbescheid gegen eine (bestehende oder vermeintliche) Gesellschaft, können nur die (angeblichen) Gesellschafter im Namen der GbR Einspruch einlegen oder Klage erheben. Zur Beseitigung des Rechtsscheins eines gegen die GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheides sind lediglich die Gesellschafter gemeinschaftlich befugt. Zur Einspruchs- und Klagebefugnis eines einzelnen Gesellschafters kommt es erst, wenn die Finanzbehörde ihm gegenüber einen gesonderten Haftungsbescheid erlassen hat.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR ..." ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter der aus Sicht der Behörde bestehenden Gesellschaft ergeben.

  2. Die Einspruchseinlegung gegen einen Umsatzsteuerbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin setzt gemeinschaftliches Handeln aller betroffenen Personen im Namen der Gesellschaft voraus. Dies gilt auch im Falle der beabsichtigten Beseitigung des Rechtsscheins eines gegen eine angeblich bestehende GbR gerichteten Steuerbescheides.

II. Sachverhalt

Im Rahmen...