Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzgerichtsordnung | Klage einer GbR gegen einen Umsatzsteuerbescheid und Gewerbesteuermessbescheid
Richten sich ein Umsatzsteuerbescheid oder ein Gewerbesteuermessbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin, ist grundsätzlich auch nur diese – und nicht ein Gesellschafter – einspruchsbefugt. Diesem Grundsatz entsprechend muss ein Einspruch im Namen der Gesellschaft nach § 709 Abs. 1, § 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB auch nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses. Für eine Klage gilt Entsprechendes ().