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FG Saarland 13.09.2006 1 K 76/06, NWB 1/2007 S. 1

Finanzgerichtsordnung | Klage einer GbR gegen einen Umsatzsteuerbescheid und Gewerbesteuermessbescheid

Richten sich ein Umsatzsteuerbescheid oder ein Gewerbesteuermessbescheid gegen eine GbR als Steuerschuldnerin, ist grundsätzlich auch nur diese – und nicht ein Gesellschafter – einspruchsbefugt. Diesem Grundsatz entsprechend muss ein Einspruch im Namen der Gesellschaft nach § 709 Abs. 1, § 714 BGB durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB auch nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses. Für eine Klage gilt Entsprechendes ().