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Zentrale Erstattungsbehörden für die Erstattung von Vorsteuern in den EU-Mitgliedstaaten und anderen Staaten
Aufgrund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestim-S. 4369men. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Bulgarien, Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt. Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet unter http://www.bzst.de abgerufen werden.
I. EU-Mitgliedstaaten
Belgien: Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements, Tour Sablon-24éme étage, Rue J. Stevens, 7, B - 1000 Brüssel; Tel.: 0032 2 552 59 33 4, Fax: 0032 2 552 55 41, Internet: http://www.minfin.fgov.be
Dänemark: Told- og Skatteregion Sonderborg, Hilmar Finsens Gade 18, DK - 6400 Sonderborg; Tel.: + 45-74 12 73 00, Fax: + 45 74 42 28 09
Deutschland: Bundeszentralamt für Steuern – Außenstelle Schwedt –, Passower Chaussee 3 b, D - 16303 Schwedt/Oder; Tel.: +49-228.406 0, Fax: +49-228.406 42 78
Estlan...