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FG Münster Urteil v. - 3 K 4376/04 Erb EFG 2007 S. 83 Nr. 2

Gesetze: AO 1977 § 176, FGO § 40 Abs 2, AO 1977 § 165 Abs 1 Satz 2 Nr 3

Abgabenordnung:

Beschwer bei Anordnung der Vorläufigkeit

Leitsatz

1) Bei einer Steuerfestsetzung auf 0 Euro liegt regelmäßig keine Beschwer vor.

2) Auch im Falle einer ermessensfehlerhaften Anordnung der Vorläufigkeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO ist der Steuerpflichtige nicht in seinen subjektiven Recht verletzt, denn § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO lässt nur eine Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 83 Nr. 2
UAAAC-31762

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