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Einkommensteuer | Tätigkeit als Wirtschaftsingenieur grundsätzlich freiberuflich
Nach dem NWB FAAAC-25611 erzielt eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter als Bauleiter tätig sind, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, wenn ihre Gesellschafter die Berufsbezeichnung „Ingenieur” führen dürfen oder das von ihnen in der DDR absolvierte Studium demjenigen eines (Wirtschafts-)Ingenieurs entspricht.