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FinMin Saarland 03.11.2006 B/2-4-151/06 - S 2333, NWB 49/2006 S. 393

Einkommensteuer | Betriebliche Altersversorgung: Altersgrenze bei der Hinterbliebenenversorgung ab 2007

Mit dem StÄndG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) wird ab 2007 die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgesenkt (§ 32 EStG). Durch § 52 Abs. 40 EStG erfolgt der Übergang auf die neue Altersgrenze gleitend. Zu den Auswirkungen der neuen Altergsrenze auf die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gilt nach dem B/2-4-151/06 - S 2333 NWB CAAAC-26299, dass bei den grundlegenden Vorgaben zur Hinterbliebenenabsicherung der Gleichklang zwischen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben soll. Rn. 157 des (BStBl 2004 I S. 1065) ist deshalb mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden...