Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
InfoCenter - Stand: 11.10.2024

Konto und Kontierung (HGB)

Dr. Harald Schmidt

1. Konto

Zu Beginn des Handelsgewerbes wird eine Eröffnungsbilanz und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Schlussbilanz aufgestellt (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahrs ist identisch mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Um eine Übersicht über den jeweiligen Stand des Unternehmensvermögens (analog steuerlich: Betriebsvermögens) zu erlangen, könnte der Kaufmann nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz aufstellen. Da dies jedoch zu aufwendig wäre, werden die laufenden Geschäfte auf Konten gebucht.

Ein Konto hat wie die Bilanz zwei Seiten, es ist also eine Bilanz im Kleinen. Hierauf wird nur der betreffende Bilanzposten im Laufe des Geschäftsjahres von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz in seiner Entwicklung dargestellt.

Die linke Seite eines Kontos heißt „Soll“, die rechte Seite „Haben“.

2. Sachkonten

Auf den Sachkonten werden die Geschäftsvorfälle nach sachlichen Merkmalen gebucht. Im System der doppelten Buchführung zählen die Sachkonten zum Hauptbuch. Zu den Sachkonten gehören die

  • Bestandskonten,

  • Erfolgskonten und die

  • Privatkonten.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen