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Zehn Jahre GoBD – BMF hat mit Update 2024 die Chance auf überfällige Anpassungen erneut verstreichen lassen
Änderungen der GoBD durch
Das BMF hatte mit Schreiben vom die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Die GoBD lösten nach fast 20 Jahren die GoBS ab und ersetzten gleichzeitig die GDPdU von 2002. In fast zehn Jahren der GoBD-Anwendung hatten sich Berufs- und Wirtschaftsverbände immer wieder an das BMF gewendet und dringend zahlreiche Änderungen eingefordert, welche nur partiell in die Neufassung der GoBD vom Eingang fanden. Mit den jüngsten Änderungen der GoBD durch (GoBD 2024) wurden lediglich einige zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen berücksichtigt, die sich insbesondere auf den Umfang und die Ausübung des Rechts auf Datenzugriff durch die Finanzverwaltung erstrecken.
Theile, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), infoCenter, NWB UAAAE-85382
Warum erfolgte eine Aktualisierung der GoBD?
Welche Änderungen wurden vorgenommen?
Werden Erleichterungen für die Stpfl. bewirkt?
I. Notwendigkeit einer Aktualisierung der GoBD
Auch nach fast zehn Jahren Anwendung bleibt der fachlich-qualitative Zustand der GoBD für die betroffenen Stpfl. weiterhin unbefriedigend. Die deutliche Diskrepanz zwischen den Wunschvorstellungen der Finanzverwaltung bezüglich der praktischen Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben an die Ordnungsmäßigkeit einer DV-gestützten Buchhaltung oder sonstiger Aufzeichnungen im Unterschied zu dem, was die Wirtschaft hierbei für angemessen und umsetzbar hält, konnte bisher nicht beseitigt werden. Die Unternehmen haben im Zeitlauf die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse einschließlich deren Aufzeichnungen massiv vorangetrieben und sind mittlerweile mit der Implementierung von KI-gestützten Lösungen beschäftigt. Solch eine Entwicklung ist bei der Finanzverwaltung bisher leider noch nicht zu beobachten, wobei die Gründe sicher vielschichtig sind.