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Aufwendungen aus Gesellschafterbürgschaften als Auflösungsverlust im Rahmen des § 17 EStG
(1) Die Anbindung der BFH-Rechtsprechung an die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts zur Beurteilung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zu Gunsten „seiner” Gesellschaft führt gem. nrkr. NWB OAAAB-84155 (BFH-Az.: VIII R 17/06, EFG 2006 S. 881) zu einer Verengung des Veranlassungszusammenhangs „durch das Gesellschaftsverhältnis” und damit zu einem Verstoß gegen das in § 17 Abs. 4 i. V. mit Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommende Nettoprinzip. (2) Angesichts der vorzunehmenden Zuordnung einer Bürgschaft als Finanzierungsmaßnahme zu § 17 EStG einerseits bzw. zu § 20 EStG andererseits liegt die Veranlassung „durch das Gesellschaftsverhältnis” regelmäßig bereits dann vor, wenn die Finanzierungsmaßnahme nach den Verhältnissen im Z...