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BFH 09.08.2006 I R 31/01, NWB 47/2006 S. 379

Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft

Wie der NWB NAAAC-19497 entschieden hat, unterliegt der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft im Jahre 1994 durch eine Zweigniederlassung im Inland erzielte Gewinn einer Körperschaftsteuerbelastung von 33,5 v. H., allenfalls von 33,885 v. H. (Anschluss an , CLT-UFA, ABl EU 2006 Nr. C 131 S. 4). – Anmerkung: Der BFH hat (ohne Vorlage an den EuGH) den gemeinschaftsrechtlich vertretbaren Körperschaftsteuersatz für Betriebsstättengewinne (§ 23 Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 und § 2 Nr. 1 KStG 1991 sah 42 v. H. vor) aus dem Steuersatz von 30 v. H. abgeleitet, der damals für ausgeschüttete Gewinne von deutschen Tochtergesellschaften ausländischer Körperschaften galt. Dabei ist die seinerzeit noch erhobene Kapitalertragsteuer von 5 v. H. au...