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OLG Koblenz 28.09.2006 5 U 582/06, NWB 45/2006 S. 368

Versicherungsrecht | Haftung des Versicherungsmaklers bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Hat der Versicherungsmakler eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt, die wegen falscher Angaben zum Gesundheitszustand angefochten wird, kommt eine Haftung des Maklers auf Zahlung der Versicherungsleistungen nur in Betracht, wenn wahrheitsgemäße Angaben zum Abschluss eines wirksamen Vertrags geführt hätten. Dafür ist der Maklerkunde darlegungs- und beweispflichtig (, DB 2006 S. 2289).