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Bayerisches Landesamt für Steuern 11.09.2006 S 0284 - 51 St41M, NWB 45/2006 S. 363

Abgabenordnung | Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland

Die Zustellung von Verwaltungsakten im Ausland wird durch den seit 1. 2. 2006 in Kraft getretenen § 9 VwZG neu geregelt. Hierzu nimmt das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung v. 11. 9. 2006 - S 0284 - 51 St 41M NWB UAAAC-16453 Stellung.