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NWB 44/2006 S. 361

Künstlersozialversicherung | Künstlersozialabgabe-Verordnung 2007

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2007 v. ist im BGBl 2006 I S. 2158 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Danach beträgt der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2007 5,1 v. H. (2006: 5,5 v. H.). Die Finanzierung dieses Versicherungszweigs erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 v. H. über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 v. H. durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird.