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BGH 24.10.2006 1 StR 44/06, NWB 44/2006 S. 361

Sozialversicherungsrecht | Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vorlage einer „E 101-Bescheinigung”

Die deutschen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und die europäische Verordnung Nr. 1408/71 sehen für den Fall nur vorübergehender Entsendung von Arbeitnehmern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vor, dass der Arbeitnehmer nur im Herkunftsstaat zu versichern ist. Zur Durchführung regelt die europäische Verordnung Nr. 574/72, dass der Sozialversicherungsträger des Herkunftsstaats die Entsendung bestätigt und bescheinigt, dass der Beschäftigte den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Herkunftsstaats unterliegt (sog. E 101-Bescheinigung). Auf diese Bescheinigungen hatten sich ein deutscher Bauunternehmer und sein Anwalt berufen, die mittels pro forma geschlossener Arbeitsverträge Anstellungsverhältnisse bei portugiesischen Baugesellschaften fingiert hatten. Das Landgericht ...