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BGH 29.06.2006 IX ZB 245/05, NWB 44/2006 S. 359

Insolvenzrecht | Rechtliches Interesse an Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei noch nicht abgewickeltem Vertragsverhältnis

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist nur zulässig, wenn der Gläubiger hieran ein rechtliches Interesse hat (§ 14 Abs. 1 InsO). Dies besteht regelmäßig, wenn ihm eine Forderung zusteht und er einen Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein. Der Beweis ist bei titulierten Forderungen bereits mit Vorlage des unangefochtenen Titels erbracht ( NWB PAAAB-99793). Ein noch nicht vollständig abgewickeltes Vertragsverhältnis (im Streitfall war der Gläubiger noch Eigentümer des verkauften Grundstücks) lässt das rechtliche Interesse nicht entfallen. Zwar hat alle...