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Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden Wegfalls des halben Steuersatzes
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die zu § 34 Abs. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402) ergangene Anwendungsregelung des § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 mit Art. 20 Abs. 3 i. V. mit Art. 2 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als Entschädigungen i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 EStG, die vor dem Beschluss des StEntlG 1999/2000/2002 durch den Bundestag am vereinbart und ausgezahlt worden sind, mit einer höheren Steuer belegt werden, als es das im Zeitpunkt der Auszahlung geltende Gesetz vorgesehen hat.
Praxishinweise: Nach der Rechtsprechung des BVerfG liegt eine einen Vertrauensschutz begründende echte Rückwirkung nur vor, wenn eine steuererhöhende Gesetzesänderung nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums/Kalenderjahres in Kraft getr...