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BFH 28.06.2006 XI R 58/05, StuB 20/2006 S. 804

Einkommen-/Lohnsteuer | Zeitpunkt der Berücksichtigung desFreibetrags wegen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Der Freibetrag des § 3 Nr. 9 EStG ist – falls Zahlungen aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in mehr als einem Veranlagungszeitraum bezogen werden – bei der ersten Zahlung zu berücksichtigen. Ein Wahlrecht des Stpfl. besteht insoweit nicht (Bezug: § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977; § 3 Nr. 9, § 24 Nr. 1a, § 34 EStG 1998).

Praxishinweise: Das Gesetz räumt in § 3 Nr. 9 EStG dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht bezüglich des Zeitpunktes der Inanspruchnahme der Steuerfreiheit ein. Die Steuerbefreiung greift, sobald eine „Abfindung” im Sinne der Vorschrift zufließt. Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegte Auszahlungsreihenfolge ist unbeachtlich. Diese Regelung führt – wie im Streitfall – dazu, dass bei einem Zufluss der Abfindung in zwei Veranlagungszeiträumen die Tarifvergünstigung des § 34 EStG selbst dann zu verneinen ist, wenn im zweite...