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Rechtsfragen der Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Begriff, Inhalt, Anspruch, Rechtsfolgen bei Fehlern
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine sog. Arbeitsbescheinigung auszustellen. Dabei handelt es sich nicht um ein Zeugnis über Führung und Leistung, sondern um eine Zusammenstellung verschiedener Daten, die auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular anzugeben sind und für einen eventuellen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Überbrückungsgeld erheblich sind. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer auch unaufgefordert zusammen mit den übrigen Arbeitspapieren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.
I. Begriff und Zweck der Arbeitsbescheinigung
Arbeitsbescheinigung i. S. des SGB III (Arbeitsförderung) ist eine vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit zu erteilende Bescheinigung über alle Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (§ 312 Abs. 1 SGB III).
II. Inhalt der Arbeitsbescheinigung
Nach dem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit, den der Arbeitgeber auszufüllen hat, sind im Wesentlichen folgende Arten von Angaben zu machen:
1. Persönliche Daten
Sie umfassen Namen, Vornamen, Geburtsdatum (oder Versicherungs-Nr.) u...