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NWB Nr. 40 vom Seite 3393 Fach 27 Seite 6307

Renten wegen Todes

Unterschiedliche Rechtslage bei Todesfällen vor bzw. nach dem Stichtag 1. 1. 2002

Dirk R. Schuchardt

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen der Rente aus eigener Versicherung und abgeleiteten Ansprüchen aus fremder Versicherung, die Renten wegen Todes. Hierzu gehören die Witwen-/Witwerrente, die Halb-/Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente. Zum wurden die Anspruchsvoraussetzungen verschärft und die Höhe der Witwen-/Witwerrente reduziert. Für eine Vielzahl der Bestandsehen haben diese Rechtsverschlechterungen jedoch keine Auswirkungen. Betroffen sind Neuschließungen von Ehen und Ehen, in denen die Ehegatten am Stichtag beide unter 40 Jahre alt waren. Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die aktuelle Rechtslage und die Änderungen ab dem gegenübergestellt und das neu eingeführte „Rentensplitting unter Ehegatten” dargestellt. Seit dem haben auch überlebende Lebenspartner einer eigetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf Witwen-/Witwerrente.

I. Die Rechtslage bis zum

Im Folgenden sind alle Todesfälle bis einschließlich betroffen. Sie gelten bei einem Tod ab auch für Ehepaare, die vor dem geheiratet haben, wenn wenigstens ein Ehegatte vor dem geboren ist.

1. Witwen-/Witwerrente

Männer und Frauen sind auch in ...