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StuB 18/2006 S. 727

Selbstabberufung durch alleinigenGesellschafter-Geschäftsführer

Das OLG Zweibrücken stellt mit Beschluss vom 15.2.2006 – 3 W 209/05 (ZIP 2006 S. 950) fest, dass die vom einzigen Geschäftsführer und alleinigem Gesellschafter der GmbH im Beschlusswege erklärte Selbstabberufung als Geschäftsführer jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn dieser nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder ein wichtiger Grund für die Abberufung vorliegt.

Praxishinweise: (1) Der zur Entscheidung gestellte Sachverhalt beleuchtet exemplarisch, welche Probleme sich im Zuge von Unternehmensakquisitionen für den Erwerber ergeben können. Typischer Verfahrensablauf bei derartigen Akquisitionen ist, dass nach dem Erwerb der Geschäftsanteile die Satzung neu gefasst und die Geschäftsführung ausgewechselt wird. Konnte im Vorfeld des Beteiligungserwerbs (...